digitales Angebot

Begriffsdefinition:

Im Kooperationsvertrag und anderen rechtlichen Texten bevorzugte Bezeichnung für die Kombination von <a href="/glossar/digitales-objekt" data-tooltip="Digitale Repräsentation eines Objektes, das zum deutschen Kultur- oder Wissenschaftserbe gehört. Es kann sich entweder um ein born digital oder ein Digitalisat eines physischen Objektes handeln.">digitalen Objekten</a>, Derivaten und Metadaten.

Letzte Aktualisierung:
13.03.2017