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Die Digitalisierung, beziehungsweise das Ins-Netz – Stellen (die öffentliche Zugänglichmachung) urheberrechtlich geschützter Werke stellt eine zustimmungspflichtige urheberrechtliche Nutzung dar. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur in Abstimmung mit den Rechteinhabern oder unter den Voraussetzungen gesetzlicher Erlaubnisregeln digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Deutsche Digitale Bibliothek bietet den teilnehmenden Einrichtungen ein Bündel von Rechtehinweisen und Lizenzen zur Auswahl.