Rechteangaben in der Deutschen Digitalen Bibliothek

Alle in der Deutschen Digitalen Bibliothek gezeigten digitalen Angebote sind mit einem Hinweis zu den Nutzungsmöglichkeiten versehen, damit die Nutzer*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek wissen, was sie mit den Inhalten tun dürfen und was nicht. Aus den Rechteangaben ergibt sich also, ob z.B. ein in der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigtes digitales Objekt ganz frei nachnutzbar ist oder die Weiterverwendung nur mit Einschränkungen erlaubt ist.

Wir unterscheiden:

  • Gemeinfreiheits-Hinweise, nach denen die Nachnutzung keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt.
  • Rechtehinweise, nach denen die Nachnutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bestimmten Zwecken) erlaubt ist. Zu den mit diesen Hinweisen versehenen Objekten gehören vor allem solche, bei denen (noch) Urheberrechtsschutz besteht und die Rechteinhaber keine Nutzungsrechte freigegeben haben.
  • Creative Commons-Lizenzen: Hier besteht Urheberrechtsschutz. Die Rechteinhaber haben jedoch Nutzungsrechte freigegeben. Die CC-Lizenzen legen dabei fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein digitales Angebot über das urheberrechtlich Zulässige hinaus genutzt werden kann.

Gemeinfreiheits-Hinweise:

Gemeinfreiheit bedeutet: Kein Urheberrechtsschutz verhindert die Nutzung der Daten oder Digitalen Objekte. Besucher*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek dürfen buchstäblich alles damit tun (z.B Digitale Objekte auch verändern, selbst ins Netz stellen oder ausdrucken und auf Papier weiterverteilen), auch zu kommerziellen Zwecken.

Public Domain Mark 1.0 - Weltweit frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen

Die Public Domain Mark sollte verwendet werden, wenn die Vorlage für das digitale Objekt gemeinfrei ist und das digitale Objekte eine Reproduktion der Vorlage ist. Das trifft auf den größten Teil der der in der Deutschen Digitalen Bibliothek vorhandenen digitalen Objekte zu.

URI und weitere Erläuterung: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

CC0 Public Domain Dedication 1.0

Das Material Ist urheberrechtlich geschützt, wird jedoch quasi in die Gemeinfreiheit, auch genannt Public Domain, entlassen.

Die CC0-Lizenz sollte verwendet werden, wenn (möglicherweise) Urheberrechte an Daten oder Digitalen Objekten bestehen, aber größtmögliche Nachnutzbarkeit gewünscht ist. Das kann zutreffen für Objektbeschreibungstexte und Objekte, die durch den Datenpartner selbst erstellt wurden. Metadaten sind in der Regel gemeinfrei, können aber nur an die Europeana weitergegeben werden, wenn sie unter CC0-Lizenz stehen.

URI und weitere Erläuterung: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de  

Rechtehinweise für urheberrechtlich geschützte Digitale Objekte:

Rechtehinweise für urheberrechtlich geschützte Daten/Digitale Objekte.

Achtung: Durch die bloße Reproduktion zweidimensionaler Vorlagen entsteht zu Gunsten der digitalisierenden Einrichtung regelmäßig kein Urheberrechtsschutz am digitalen Objekt. Das heißt, dass bei gemeinfreien Digitalisierungs-Vorlagen auch das durch das Foto/den Scan entstandene digitale Objekt gemeinfrei ist.

Urheberrechtsschutz (InC)

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Urheberrechtsschutz - Verwaistes Werk EU  (InC-OW-EU)

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/InC-OW-EU/1.0/ 

Urheberrechtsschutz nicht bewertet (CNE)

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/CNE/1.0/

Urheberrechtsschutz - Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt (InC-EDU)

Bitte nur in Ausnahmefällen vergeben (z.B., wenn durch einen Vertragspartner (Verlag, Scan-Auftragnehmer) unbedingt vorgeschrieben. Bitte wegen größerer Klarheit bevorzugt eine CC-Lizenz verwenden (z.B. CC-By-NC-SA). Bei Unsicherheiten können Sie sich gern an Ihre Fachstelle oder das Justiziariat der Deutschen Digitalen Bibliothek wenden.

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/InC-EDU/1.0/

Restriktive/spezielle Rechtehinweise für gemeinfreie Digitale Objekte:

Rechtehinweis für nicht urheberrechtlich geschützte Daten bitte nur in Ausnahmefällen vergeben, zum Beispiel, wenn durch einen Vertragspartner (Verlag, Scan-Auftragnehmer) unbedingt vorgeschrieben. Die Hinweise sind für Nutzer*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek nicht rechtlich bindend. Bei Unsicherheiten können Sie sich gern an Ihre Fachstelle oder das Justiziariat der Deutschen Digitalen Bibliothek wenden.

Kein Urheberrechtsschutz - Nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt (NoC)

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/NoC-NC/1.0/

Kein Urheberrechtsschutz - Andere rechtliche Beschränkungen (NoC-OKLR)

URI und Erläuterung: http://rightsstatements.org/vocab/NoC-OKLR/1.0/ 

CC-Lizenzen:

Creative Commons-Lizenzen Sie können in der Deutschen Digitalen Bibliothek sinnvoll nur vergeben werden, wenn es sich bei den Daten/Objekten um urheberrechtlich relevante Leistungen von Mitarbeiter*innen des Datenpartners handelt (also nicht bei reinen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen) oder der Datenpartner von anderen Urhebern die Erlaubnis zur CC-Lizenzierung hat.

Namensnennung 4.0 International

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 International

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/

Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/

Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/  

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International

URI und Erläuterung: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/