Kooperationsvertrag

Damit auch die digitalen Angebote Ihrer Einrichtung ein sichtbarer Teil der Deutschen Digitalen Bibliothek werden können, muss zunächst ein Kooperationsvertrag geschlossen werden.

Damit die digitalen Angebote Ihrer Einrichtung ein sichtbarer Teil der Deutschen Digitalen Bibliothek werden können, ist zunächst der Abschluss eines Kooperationsvertrag erforderlich. Diesen Vertrag schließt Ihre Einrichtung formal mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die im Rechtsverkehr für die Deutsche Digitale Bibliothek handelt, ab.

Mit dem Vertrag erlaubt uns Ihre Einrichtung:

  • die Nutzung der von Ihnen verfügbar gemachten digitalen Objekte und Metadaten in der Deutschen Digitalen Bibliothek und zugehörigen Web-Präsenzen (zum Beispiel Archivportal-D)
  • die Zugänglichmachung der Metadaten und des Links zu den digitalen Objekten über unsere API (Programmierschnittstelle) zur Integration in andere digitale Angebote
  • die Weitergabe der Metadaten und digitalen Objekte an die Europeana und ggf. Archives Portal Europe
  • die Nutzung der Digitalen Objekte für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auch in Präsentationen und auf Flyern

Dafür bekommt Ihre Einrichtung Sichtbarkeit

  • im nationalen Portal Deutsche Digitale Bibliothek und zugehörigen Web-Präsenzen
  • in der Europeana und ggf. im Archives Portal Europe
  • in weiteren Kontexten und Anwendungen (über die API)

Weitere Regelungen des Vertrags betreffen unter anderem die rechtliche Verantwortlichkeit für die von Ihrer Einrichtung zur Verfügung gestellten digitalen Angebote und die Erlaubnis zu ihrer dauerhaften Nutzung durch die Deutsche Digitale Bibliothek. Die zu den von Ihrer Einrichtung zur Verfügung gestellten digitalen Objekte passenden Nutzungsbedingungen können Sie aus dem Lizenzen und Rechthinweise auswählen.

Damit die Deutsche Digitale Bibliothek ihrer Aufgabe als nationaler Aggregator für digitale kulturelle und wissenschaftliche Angebote aus Deutschland für die Europeana gerecht werden kann, ist der Kooperationsvertrag kompatibel mit dem Europeana data exchange Agreement.

Sie können den Kooperationsvertrag auf dieser Seite herunterladen oder erhalten ihn bei der Geschäftsstelle der Deutschen Digitalen Bibliothek unter geschaeftsstelle@deutsche-digitale-bibliothek.de.

Bitte beachten Sie, dass wir keine separaten Verträge für Abteilungen oder Institute einer Einrichtung abschließen, sondern jeweils nur für die gesamte Einrichtung: Z.B. werden Verträge nicht mit der Universitätsbibliothek oder dem Universitätsarchiv abgeschlossen, sondern mit der Universität als Ganzes.

Zusammenfassung

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