Kooperationsvertrag

Begriffsdefinition:

Vertrag, der zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und einem <a href="/glossar/datenpartner" data-tooltip="Datengeber oder Aggregator der DDB.">Datenpartner</a> abgeschlossen wird. Er räumt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die DDB vertritt, die erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Datenpartner gelieferten Metadaten (im Einzelfall auch Derivaten und <a href="/glossar/digitales-objekt" data-tooltip="Digitale Repräsentation eines Objektes, das zum deutschen Kultur- oder Wissenschaftserbe gehört. Es kann sich entweder um ein born digital oder ein Digitalisat eines physischen Objektes handeln.">digitalen Objekten</a>) ein. Außerdem trifft er Festlegungen für den gegenseitigen Verantwortungs- und Haftungsbereich. Ein unterschriebener Kooperationsvertrag ist Voraussetzung für eine Datenlieferung an die DDB. Der Kooperationsvertrag kann hier <a href="https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/node/564&quot; target="_blank">heruntergeladen</a> werden.

Letzte Aktualisierung:
12.05.2016