Kooperationsvertrag
Begriffsdefinition:
Vertrag, der zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und einem Datenpartner abgeschlossen wird. Er räumt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die DDB vertritt, die erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Datenpartner gelieferten Metadaten (im Einzelfall auch Derivaten und digitalen Objekten) ein. Außerdem trifft er Festlegungen für den gegenseitigen Verantwortungs- und Haftungsbereich. Ein unterschriebener Kooperationsvertrag ist Voraussetzung für eine Datenlieferung an die DDB. Der Kooperationsvertrag kann hier heruntergeladen werden.
Letzte Aktualisierung:
12.05.2016