Lizenz

Begriffsdefinition:

Einräumung von Nutzungsrechten, ein <a href="/glossar/digitales-objekt" data-tooltip="Digitale Repräsentation eines Objektes, das zum deutschen Kultur- oder Wissenschaftserbe gehört. Es kann sich entweder um ein born digital oder ein Digitalisat eines physischen Objektes handeln.">digitales Objekt</a> auf eine bestimmte, im Lizenztext festgelegte Weise zu nutzen. Lizenzgeber ist nicht die DDB, sondern der Rechteinhaber. In der DDB wird eine festgelegte Anzahl von Lizenzen, die zusammen mit den <a href="/glossar/rechtehinweis" data-tooltip="Angabe zum Rechtsstatus eines digitalen Objekts. Im Unterschied zur Lizenz räumt der Rechtehinweis keine Nutzungsrechte ein, sondern informiert nur über den Rechtsstatus.">Rechtehinweisen</a> den Lizenzkorb der DDB bilden, verwendet.

Letzte Aktualisierung:
13.03.2017