Begriffsdefinition
Einräumung von Nutzungsrechten, ein digitales Objekt auf eine bestimmte, im Lizenztext festgelegte Weise zu nutzen. Lizenzgeber ist nicht die DDB, sondern der Rechteinhaber. In der DDB wird eine festgelegte Anzahl von Lizenzen, die zusammen mit den Rechtehinweisen den Lizenzkorb der DDB bilden, verwendet.
Weitere Informationen
Uniform Resource Identifier: http://ddb.vocnet.org/glossar/glos0049Letzte Aktualisierung: 2017-03-13