digitaler Inhalt

Begriffsdefinition:

Im Rechtswesen bevorzugte Bezeichnung für digitale Objekte, die Ergebnis einer persönlich geistigen Schöpfung sind. Die notwendige Schöpfungshöhe kann sowohl bei der Schaffung eines zugrunde liegenden physischen Objekts als auch bei der Herstellung des digitalen Objektes selbst erreicht werden. Ein gescannter gemeinfreier Roman ist ein digitales Objekt und ein digitaler Inhalt, weil für das Abfassen des Romans eine persönlich geistige Schöpfungshöhe erforderlich war. Ein maschinell erstelltes digitales Foto eines Insektenpräparats ist dagegen zwar ein digitales Objekt, aber kein digitaler Inhalt, da weder bei der Herstellung des Insektenpräparates noch bei der Herstellung des digitalen Fotos eine geistige Schöpfungshöhe erreicht wurde.

Letzte Aktualisierung:
29.06.2015