Anhand eines Fallbeispiels wollen wir Ihnen zeigen, wie auch Ihre Einrichtung Teil der DDB werden kann. Über den allgemeinen Ablauf können Sie sich hier informieren.
Formaler und inhaltlicher Vorlauf
Eine Denkmalbehörde stellt Fotos und Beschreibungen der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden denkmalgeschützten Objekten über ein Webportal online zur Verfügung und möchte dieses Material gerne auch über die Deutsche Digitale Bibliothek verbreiten.
Per E-Mail wendet sich Frau Muster, die die Online-Datenbank betreut, an die Fachstelle Denkmalpflege. Hier erfährt sie, dass zunächst eine unverbindliche Registrierung notwendig ist, die sie innerhalb von ca. 5–10 Minuten online vornehmen kann. Bei der Registrierung gibt sie den ISIL ihrer Denkmalfachbehörde an, den sie in der Online-Datenbank der Deutschen ISIL-Agentur (http://sigel.staatsbibliothek-berlin.de/startseite/) recherchiert hat. Außerdem teilt ihr der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Fachstelle mit, dass ein Kooperationsvertrag zwischen der Denkmalfachbehörde und der Deutschen Digitalen Bibliothek geschlossen werden muss. Frau Muster lädt sich den Kooperationsvertrag herunter und gibt ihn an ihre Vorgesetzte weiter. Dabei kommt in dem Denkmalfachamt die Frage auf, wie viel die Teilnahme an der Deutschen Digitalen Bibliothek kosten wird. Frau Muster kann beruhigen, dass die Teilnahme kostenfrei ist. Frau Muster füllt anschließend den Online-Fragebogen über den zu liefernden Datenbestand aus. Den Link zum Fragebogen hat sie von der Fachstelle per E-Mail zugeschickt bekommen. Dabei gibt sie an, dass es sich bei dem Bestand um circa 1.000 Denkmäler handelt, die sie dem Medientyp „Bild“ zuweist, da den Denkmalbeschreibungen Fotos zugeordnet sind. Die Denkmalbehörde hat die Möglichkeit, dass ihre Bestände von der DDB an die Europeana weitergegeben werden, entscheidet sich aber bei der entsprechenden Frage im Online-Fragebogen „nein“ anzukreuzen.
Mit der Geschäftsstelle der Deutschen Digitalen Bibliothek werden Einzelheiten des Vertrages besprochen und schließlich wird der Kooperationsvertrag unterzeichnet. Intern wird auf Nachfrage durch Frau Muster nun auch über die Lizenz, unter der die digitalen Bilder und die Metadaten in der Deutschen Digitalen Bibliothek veröffentlicht werden, entschieden. Dabei hilft ihr die Übersicht zum Lizenzkorb.
Datenclearing und Datenlieferung
Die Fachstelle nimmt mit Frau Muster Kontakt auf, um die Angaben, die Frau Muster im Online-Fragebogen gemacht hat, zu besprechen. Außerdem wird über die Standards, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek für Daten der Sparte Denkmalpflege gelten, gesprochen. Dabei stellt sich heraus, dass Frau Musters Denkmalbehörde für die Datenverwaltung ein Softwaresystem benutzt, welches eine Text-, aber keine XML-Ausgabe besitzt und somit auch keine Ausgabe im gewünschten DDB-Lieferformat LIDO-XML. Darum wird vereinbart, dass die Daten als Text-Datei geliefert werden. Frau Muster erhält dafür eine Liste mit Feldnamen, denen sie die Felder der Daten zuordnet. Anschließend erstellt sie ein kleines Testdatenset. Dabei achtet sie darauf, dass möglichst alle Fälle in den von ihr ausgewählten Datensätzen vorkommen. So sucht sie verschiedene Einzeldenkmäler heraus, die gut erschlossen sind. Da sie auch Flächendenkmäler in ihrem Bestand hat, stellt sie dafür vollständige Beispiele mit allen zugehörigen Bestandteilen zusammen. Zusätzlich kann sie in einer Excel-Datei sowohl Punkt- als auch Flächenkoordinaten vieler Denkmäler bereitstellen. Dann prüft sie anhand der von der AG Denkmalinformationssysteme des Verbandes der Landesdenkmalpfleger erarbeiteten Feldkatalog, ob Ergänzungen notwendig sind. Die Testdaten und ggf. notwendige Ergänzungsinformationen sendet sie an die Fachstelle.
Nach Erhalt der Testdaten überprüft die Fachstelle, ob die Mindestanforderungen erfüllt worden sind und ob das Datenformat bereits im Tool für die Umwandlung in das LIDO-Format verankert ist. Notwendige Anreicherungen der Daten werden besprochen und Anpassungen am Tool durchgeführt. Frau Muster erhält eine LIDO-XML-Datei mit ihren in LIDO umgesetzten Daten und eine HTML-Datei, mit der sie die Zuordnungen zwischen den Datenfeldern überprüfen kann. Dabei fällt ihr auf, dass in den Daten Denkmale angegeben sind, denen kein Denkmaltyp zugeordnet ist. Da der Denkmaltyp wichtig für die Suche und die Stichworte in der Deutschen Digitalen Bibliothek ist, weist Frau Muster den fehlenden Denkmalen im Feld Denkmaltyp einen Wert (z.B. Eindenkmal, Flächendenkmal, Ensemble) zu. Sobald Frau Muster mit der Ansicht der Daten zufrieden ist, werden die Testdaten in das Testsystem der Deutschen Digitalen Bibliothek eingespielt. Hierbei werden die Daten überprüft und Rückmeldungen ausgegeben. Über einen Link kann Frau Muster alle Funktionen und angezeigten Informationen zu ihren Testdaten im Testsystem überprüfen. Sobald Frau Muster gegenüber der Fachstelle die Freigabe erteilt, werden die Daten abschließend von der Servicestelle der Deutschen Digitalen Bibliothek überprüft und freigegeben. Danach wird der Datenbestand in die Deutsche Digitale Bibliothek geladen und ist damit online publiziert.