Vorbemerkung
Im Gegensatz zu Einrichtungen anderer Kultursparten verfügen Filmerbe-Institutionen, audio-visuelle Archive und Einrichtungen mit dem Sammlungsschwerpunkt Bewegtbild häufig über heterogene Bestände verschiedener Medientypen. Entsprechend sind diese Kulturobjekte oft unterschiedlich beschrieben, sodass die daraus resultierenden Metadatenstrukturen nicht einem definierten Standard zugeordnet werden können. Außerdem muss die besonders komplexe Rechtssituation berücksichtigt werden, da im Umgang mit Film und filmbezogenen Materialien im Regelfall geltende Urheber- und Verwertungsrechte und damit restriktive Nutzungsbestimmungen zu beachten sind.
Die Mitarbeiter*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Fachstelle Mediathek-Film sind sich dieser besonderen Situation bewusst. Dennoch bemühen wir uns, den Weg Ihrer Daten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das folgende Fallbeispiel illustriert exemplarisch die nötigen Schritte für Ihre Beteiligung an der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Fallbeispiel
Formaler und inhaltlicher Vorlauf
Die Stiftung Musterfilm legt den inhaltlichen Fokus ihrer Arbeit auf die Bewahrung, Erschließung und Vermittlung des Mediums Film. Sie unterhält zu diesem Zweck verschiedene Sammlungen, darunter Bewegtbild-Bestände verschiedener Provenienz und Medienformate, Text- und Fotomaterialien sowie historische Geräte- und Objektsammlungen. Sukzessive werden durch die Stiftung Musterfilm ausgewählte Bestände digitalisiert, um diese – unter notwendiger Berücksichtigung z.T. restriktiver Nutzungsbestimmungen – online frei zugänglich zu machen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stiftung Musterfilm als Partner der Deutschen Digitalen Bibliothek registriert. Der Registrierungsvorgang erfolgt in wenigen Schritten über ein Webportal und kostet nur 5–10 Minuten. Das Formular kann beliebig oft aufrufen werden, Angaben können zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit ergänzt werden. Mit der Registrierung sind noch keine weiteren Verpflichtungen für die Stiftung Musterfilm verbunden. Nachdem die Servicestelle den Eintrag geprüft hat, erscheint die Stiftung auf der Kulturlandkarte. Bei der Registrierung prüft die Stiftung Musterfilm, ob sie einen ISIL hat oder nicht. Sollte kein ISIL vorhanden sein, kann dieser beantragt werden.
Im nächsten Schritt möchte die Stiftung Musterfilm Metadaten und digitale Objekte zu digitalisierten Beständen an die Deutsche Digitale Bibliothek liefern. Nachdem der dafür erforderliche Kooperationsvertrag geschlossen wurde, bespricht die Stiftung Musterfilm gemeinsam mit der Fachstelle Mediathek-Film die konkreten Schritte zur erfolgreichen Datenlieferung.
Datenclearing und Datenlieferung
Zunächst definiert die Stiftung Musterfilm, welche ihrer digitalen Bestände unter welchen Lizenzbestimmungen über die Deutsche Digitale Bibliothek recherchierbar gemacht werden sollen. In diesem Beispielfall sollen initial Datensätze zu 50 Videos sowie die zu den Filmwerken gehörigen Text- und Fotomaterialien an die Deutsche Digitale Bibliothek geliefert werden. Die dazu vorliegenden Metadaten werden mit Unterstützung der Fachstelle geprüft und ggf. in ein geeignetes Lieferformat umgewandelt.
Falls die Stiftung Musterfilm nicht über eine eigene, geeignete Weblösung zur dauerhaften Vorhaltung der digitalen Objekte und zur Zulieferung der Metadaten verfügen sollte, kann das DFF – vorbehaltlich einer Evaluation der Auswahl – die Bestände in seine Plattform filmportal.de einspielen und damit das Hosting und die Lieferung der Metadaten an die Deutsche Digitale Bibliothek übernehmen.
Nachdem die dauerhafte Vorhaltung der digitalen Objekte – sei es durch die Stiftung Musterfilm selbst oder durch filmportal.de – gewährleistet ist und die Metadaten im geeigneten Lieferformat vorliegen, kümmern sich die Fachstelle Mediathek-Film und die Servicestelle um alle weiteren Schritte. Bevor die Daten in die Deutsche Digitale Bibliothek eingespielt und damit freigeschaltet werden, kann die Stiftung Musterfilm die Präsentation in einem Testsystem überprüfen.