Förderprogramm von Digitalisierungsprojekten im Rahmen von Neustart Kultur der BKM

Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) stellt mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Deutschen Digitalen Bibliothek für das Projekt „Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek“ Fördermittel in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stehen mehr als 2 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von Kultur- und Wissenseinrichtungen aus Deutschland in Form von Zuwendungen bereit.

Sachstand Förderverfahren: Die Projekte sind größtenteils abgeschlossen.

Der Verwendungsnachweis kann freigeschaltet werden über diesen Link: https://ddb-neustart.bibliotheksverband.de/verwendungsnachweis/

Was ist das Ziel des Programms?

Ziel ist es, das digitale Erbe im Internet weiter auszubauen und Archiven, Museen, Bibliotheken, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, Sammlungen oder Bestände mit Mitteln aus diesem Programm zu digitalisieren und über das Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek zentral für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auswahl der zur Digitalisierung beantragten Objekte soll der Fokus auf Objekten liegen, die entweder eine abgeschlossene Sammlung bzw. einen Bestand abbilden oder „Highlights“ einer Sammlung bzw. eines Bestands sind und nach Möglichkeit bereits erschlossen sind.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registrierten Kultur- und Wissenseinrichtungen, unabhängig davon, ob bereits Daten an die Deutsche Digitale Bibliothek geliefert worden sind. Die Registrierung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragsstellung abgeschlossen sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Projektanträge müssen auf die retrospektive Digitalisierung gerichtet sein inklusive der dazugehörigen Arbeitsschritte. Es muss sich um die Digitalisierung von Kulturgütern (z.B. Printmedien, Filmen, Tonaufnahmen, Werken der bildenden Kunst, Fotografien, Denkmälern) handeln, die zu Sammlungen von Kulturerbeeinrichtungen in Deutschland gehören. Hierfür anfallende Kosten sind förderfähig. Dies betrifft insbesondere

  • die Digitalisierung von Objekten,
  • die Metadatenanreicherung,
  • die Unterstützung im Projektmanagement,
  • die Qualitätskontrolle und
  • das Hosting der Digitalisate.

Welche Anforderungen sollen Digitalisate und Metadaten erfüllen?

Grundsätzlich sind die allgemeinen Teilnahmekriterien und Mindestanforderungen der Deutschen Digitalen Bibliothek einzuhalten. Die mit den Fördermitteln erstellten Digitalisate sollen der Deutschen Digitalen Bibliothek mit einer Lizenz aus dem Lizenzkorb der Deutschen Digitalen Bibliothek bereitgestellt und möglichst rechtefrei und hochauflösend (≥ 0,95 Megapixel, also 1200x800px) zur Verfügung gestellt werden. Die Digitalisate müssen zusammen mit den Erschließungsinformationen (deskriptiven Metadaten) über den regulären Datenablieferungsworkflow der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Veröffentlichung im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek bereitgestellt werden.

Wie wird gefördert?

Pro registrierter Kultureinrichtung darf nur ein Antrag auf Förderung eines Digitalisierungsprojekts gestellt werden. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000,00 € und darf maximal 200.000,00 € betragen. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Kultur- und Wissenseinrichtung liegt bei 10 Prozent. Die Einbringung von baren Eigenmitteln in Höhe von 10 Prozent der Gesamtprojektsumme ist erforderlich und kann auch durch eingeworbene Drittmittel erfolgen. Der Nachweis über gesicherte Eigenmittel ist bei der Antragstellung zu erbringen. Der dem Antrag zugrundeliegende Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein.

Die Verantwortung für das Antragsverfahren obliegt der Deutschen Digitalen Bibliothek. Hierzu gehören Antragsberatungen sowie die Prüfung und Entscheidung über die Anträge. Die Durchführung der Förderung, insbesondere die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel sowie das Verwendungsnachweisverfahren, übernimmt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv).

Die Anträge können ausschließlich über das Online-Formular des Deutschen Bibliotheksverband e.V. eingereicht werden. Das Antragsformular wird ab dem 25.02.2021, 10:00 Uhr, freigeschaltet. Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben worden sind, spätestens jedoch am 30.04.2021.

Dem Antragsformular sind folgende Anlagen beizufügen:

  1. Wenn bereits vorhanden: Nachweis gesicherte Drittmittel (Zuwendungsbescheid o.ä.). Der Nachweis muss spätestens zum Abschluss des Fördervertrags vorliegen.
  2. Nachweis über Vertretungsberechtigung (z.B. Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht)
  3. Wenn die antragstellende Einrichtung nicht in öffentlicher Trägerschaft ist, zusätzlich: Satzung oder entsprechendes Dokument
  4. Wenn die Einrichtung vorsteuerabzugsberechtigt ist: Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung

Bewilligte Projekte können frühestens am 31.03.2021 beginnen und müssen spätestens bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein. Die Servicestelle der Deutschen Digitalen Bibliothek berät interessierte Einrichtungen zu den Fördermöglichkeiten des Digitalisierungsprogramms und zur Antragsstellung. Die Fachstellen der Deutschen Digitalen Bibliothek unterstützen die Einrichtungen bei Fragen zu Datenformaten sowie bei der Vorbereitung und Durchführung des Dateningest und bei der Veröffentlichung auf dem Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek. Für administrative Fragen zum Antrags- und Vergabeverfahren steht der dbv als Ansprechpartner bereit.

Im Falle einer Förderung muss ein Kooperationsvertrag mit der Deutschen Digitalen Bibliothek geschlossen werden. Die Verwendungsnachweise müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Deutschen Bibliotheksverband e.V. eingereicht werden.

Wie wird über die Anträge entschieden?

Über die Anträge wird in einem zweistufigen Verfahren entschieden: Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs auf die formalen Antragsvoraussetzungen geprüft (Antragsberechtigung, Finanzplan, Anteil der Eigenmittel). Liegen die formalen Voraussetzungen vor, werden die Anträge im Umlaufverfahren von einer unabhängigen Fachjury beschieden. Wenn alle Prüfkriterien positiv beurteilt worden sind, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Förderung ausgewählt und die Antragsteller benachrichtigt.

Kommunikation

Geförderte Einrichtungen informieren auf ihrer Webseite über die Förderung ihres Digitalisierungsprojektes. Dabei wird folgender Zusatz verwendet: „Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms "Neustart Kultur" ermöglicht.“ Die geförderten Einrichtungen sind verpflichtet, bei der Kommunikation über die Förderung und zum digitalisierten Bestand das Logo von Neustart Kultur, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen Digitalen Bibliothek zu verwenden. Die geförderten Einrichtungen stellen der Deutschen Digitalen Bibliothek Informationen über ihre Einrichtung und die mit den Mitteln des Förderprogramms digitalisierten Bestände zur Verfügung. Weitere Informationen zur Angabe der Förderung in den Lieferdaten sind im Wiki der Deutschen Digitalen Bibliothek zu finden.

Termine auf einen Blick

  • Antragsstellung: ab 25.02.2021, 10:00 Uhr
  • Start der Digitalisierungsprojekte: frühestens 31.03.2021
  • Ende der Digitalisierungsprojekte: spätestens 31.12.2021 bzw. 28.02.2022
  • Einreichen der Verwendungsnachweise spätestens: 28.02.2022 bzw. 30.04.2022

Gefördert von:

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