Glossar 

Für die Arbeit mit digitalem Kulturgut haben sich einige Fachbegriffe entwickelt, deren genaue Bedeutung sich nicht jedem ohne Weiteres erschließt und die wir darum in unserem Glossar definiert haben.

Das Glossar richtet sich vor allem an Projektmitarbeiter der Deutschen Digitalen Bibliothek, aber auch an unsere Datenpartner und alle Interessierten aus der Öffentlichkeit. Wir hoffen, mit unseren Definitionen zu einem besseren Verständnis der zentralen Begriffe beizutragen und möchten mit dem Glossar auf einen gemeinsamen Sprachgebrauch hinwirken. Die im Glossar vorkommenden Begriffe sind immer für Kontexte in der DDB definiert, es handelt sich also nicht um allgemeingültige Definitionen. Das Glossar stellt kein abgeschlossenes Werk dar, es wird bei Bedarf um neue Begriffe ergänzt.

1 Fachbegriff

Normdaten

Bestandteil kontrollierter Vokabulare, die für die einheitliche Beschreibung zum Beispiel von Personen, Körperschaften, Ereignissen oder abstrakten Begriffen verwendet werden. Sie vereinheitlichen die Bezeichnungen und ermöglichen die eindeutige Identifizierung. Durch die Verwendung von Normdaten können in der DDB Objekte verschiedener Kultur- und Wissenseinrichtungen miteinander verknüpft werden, was die Auffindbarkeit der DDB-Objekte verbessert. Ein Beispiel für einen Normdatensatz ist der Eintrag zu Albrecht Dürer in der Gemeinsamen Normdatei.