Glossar 

Für die Arbeit mit digitalem Kulturgut haben sich einige Fachbegriffe entwickelt, deren genaue Bedeutung sich nicht jedem ohne Weiteres erschließt und die wir darum in unserem Glossar definiert haben.

Das Glossar richtet sich vor allem an Projektmitarbeiter der Deutschen Digitalen Bibliothek, aber auch an unsere Datenpartner und alle Interessierten aus der Öffentlichkeit. Wir hoffen, mit unseren Definitionen zu einem besseren Verständnis der zentralen Begriffe beizutragen und möchten mit dem Glossar auf einen gemeinsamen Sprachgebrauch hinwirken. Die im Glossar vorkommenden Begriffe sind immer für Kontexte in der DDB definiert, es handelt sich also nicht um allgemeingültige Definitionen. Das Glossar stellt kein abgeschlossenes Werk dar, es wird bei Bedarf um neue Begriffe ergänzt.

6 Fachbegriffe

Rechtliches Rahmenwerk

Gesamtheit der Regelungen für die Teilnahme an und Nutzung der DDB. Es setzt sich zusammen aus dem Kooperationsvertrag, dem Lizenzkorb sowie den Nutzungsbedingungen für das Portal, das API und für User Generated Content.

Rechtsstatus

Auskunft darüber, ob ein in der DDB nachgewiesenes digitales Objekt einem Schutzrecht unterliegt oder nicht. Im ersten Fall erhält der Nutzer die Information, wie er das digitale Objekt nutzen darf (Lizenz). Im zweiten Fall gibt es einen entsprechenden Rechtehinweis. Der Rechtsstatus wird in den Metadaten eines digitalen Objekts ausgewiesen (Rechteauszeichnung) und auf der DDB-Objektseite angezeigt.

Registrierung

Verfahren, das es Kultur- und Wissenseinrichtungen durch Anmeldung über ein Webportal ermöglicht, Teil des Netzwerkes der DDB zu werden. Nach erfolgter Registrierung wird die Einrichtung auf der Kulturlandkarte angezeigt und mit einer eigenen Institutionsseite im DDB-Portal präsentiert. Die Registrierung ist Voraussetzung für eine Datenlieferung an die DDB.