Glossar 

Für die Arbeit mit digitalem Kulturgut haben sich einige Fachbegriffe entwickelt, deren genaue Bedeutung sich nicht jedem ohne Weiteres erschließt und die wir darum in unserem Glossar definiert haben.

Das Glossar richtet sich vor allem an Projektmitarbeiter der Deutschen Digitalen Bibliothek, aber auch an unsere Datenpartner und alle Interessierten aus der Öffentlichkeit. Wir hoffen, mit unseren Definitionen zu einem besseren Verständnis der zentralen Begriffe beizutragen und möchten mit dem Glossar auf einen gemeinsamen Sprachgebrauch hinwirken. Die im Glossar vorkommenden Begriffe sind immer für Kontexte in der DDB definiert, es handelt sich also nicht um allgemeingültige Definitionen. Das Glossar stellt kein abgeschlossenes Werk dar, es wird bei Bedarf um neue Begriffe ergänzt.

4 Fachbegriffe

Kooperationsvertrag

Vertrag, der zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und einem Datenpartner abgeschlossen wird. Er räumt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die DDB vertritt, die erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Datenpartner gelieferten Metadaten (im Einzelfall auch Derivaten und digitalen Objekten) ein. Außerdem trifft er Festlegungen für den gegenseitigen Verantwortungs- und Haftungsbereich. Ein unterschriebener Kooperationsvertrag ist Voraussetzung für eine Datenlieferung an die DDB. Der Kooperationsvertrag kann hier heruntergeladen werden.

Kulturlandkarte

Seite im DDB-Portal, auf der die Kultur- und Wissenseinrichtungen angezeigt werden, die bei der DDB registriert sind. Diese interaktive Karte ist hier erreichbar.